27.11.2020 — Marika Tändler-Walenta, Luise Neuhaus-Wartenberg: „Bildungsstärkungsgesetz“ verdient seinen Namen nicht – nachbessern!

Mit den Stim­men der Koali­tion hat der Schu­lauss­chuss heute beschlossen, dem Land­tag die Zus­tim­mung zum „Bil­dungsstärkungs­ge­setz“ der Staat­sregierung (Druck­sache 7/3650) zu empfehlen. Die Links­frak­tion sieht den Entwurf kri­tisch, erk­lärt Mari­ka Tändler-Walen­ta, zuständig für das The­ma Kindertagesstät­ten:

„Mit ihrem Gesetz wird die Koali­tion die Betreu­ung in den Kitas ver­schlechtern! Der Fachkraftschlüs­sel im Kindergärten wird von 1 zu 12 auf 1 zu 15 bzw. im Hort von 0,9 zu 20 auf 0,9 zu 25 steigen. Hin­ter­grund ist, dass Assis­ten­zkräfte ohne päd­a­gogis­che Fachaus­bil­dung kün­ftig als Teil des gel­tenden Betreu­ungss­chlüs­sels einge­set­zt wer­den dür­fen. Seit 2015 waren im Krip­pen­bere­ich bis zu 20 Prozent Assis­ten­zkräfte zuge­lassen. Allerd­ings wurde zeit­gle­ich der Betreu­ungss­chlüs­sel für Krip­pen von 1:6 auf 1:5 verbessert, wodurch die Ver­schlechterung nahezu aus­geglichen wurde. Jet­zt sollen 20 Prozent Assis­ten­zkräfte auch in Kinder­garten und Hort zuge­lassen wer­den, ein Aus­gle­ich im Betreu­ungss­chlüs­sel ist dies­mal aber nicht vorge­se­hen.

Ein Kinder­garten mit 120 Kindern hat heute nach gegen­wär­ti­gen Schlüs­sel zehn Fachkräfte. Vorhan­dene Assis­ten­zkräfte wer­den im Schlüs­sel nicht berück­sichtigt. Nach dem neuen Schlüs­sel braucht dieser Kinder­garten nur noch acht Fachkräfte und zwei Assis­ten­zkräfte. Das ist defin­i­tiv keine ‚Bil­dungsstärkung‘! Wir fordern deshalb per Änderungsantrag, den Per­son­alschlüs­sel bis 2032 auf 1:3 in der Krippe, 1:7,5 im Kinder­garten und 1:16 im Hort zu verbessern und die Kom­munen entsprechend zu unter­stützen.

Außer­dem muss endlich die Schul­geld­frei­heit für die Erzieheraus­bil­dung kom­men. Die Koali­tion sollte den freien Trägern von Fach­schulen eine erhöhte pauschale monatliche Zuweisung je Fach­schüler gewähren, sofern diese auf Schul­geld verzicht­en. Bish­er ist der Verzicht aufs Schul­geld nicht verpflich­t­end.“

Luise Neuhaus-Warten­berg, Sprecherin für Bil­dungspoli­tik, fügt hinzu:

„Wir plädieren auch im Schul­bere­ich für entschlossene Schritte. Daher wollen wir die Klassen langfristig von 28 auf max­i­mal 25 junge Men­schen ver­ringern und diese Ober­gren­ze geset­zlich regeln.

Die Kopfnoten ver­di­enen indes keine geset­zliche Grund­lage, son­dern die Abschaf­fung. Wer Ler­nen­den helfen will, sich zu entwick­eln und Stärken auszubauen, braucht eine ver­ständliche, sprach­liche Beurteilung, die mehr aus­sagt als Noten­schubladen. Die Per­sön­lichkeit eines Men­schen lässt sich mit vier Zahlen nicht erfassen. Das verur­sacht ungerecht­fer­tigte Nachteile.“