CDU lehnte Hilfe bei Datenschutz für Betriebe, Vereine und Kommunen ab – Kupfer unglaubwürdig

Zur Europäis­chen Daten­schutz­grund­verord­nung, die mit dem heuti­gen Tag recht­skräftig wird, erk­lärt Luise Neuhaus-Warten­berg, Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag für Klein-und Mit­tel­stand:

Die Neuerun­gen ver­schaf­fen Grun­drecht­en, wie Schutz der Pri­vat­sphäre und per­sön­lich­er Dat­en, Gel­tung. Zeit wurde das! Lei­der ist das Aus­laufen der Über­gangs­frist für viele poli­tis­che Akteur*innen Anlass zur Stim­mungs­mache. Da wird mit dro­hen­den Bußgeldern in Mil­lio­nen­höhe hantiert und mit der Behaup­tung, jed­er Betrieb mit mehr als neun Beschäftigten müsse einen Daten­schutzbeauf­tragten bestellen. Das ist falsch, aber das wird dann wohlfeil benutzt, um der ver­bre­it­eten Abnei­gung gegen Entschei­dun­gen der EU neue Nahrung zu geben.

Tat­säch­lich ist es so, wie auch den Infor­ma­tio­nen des Zen­tralver­ban­des des Deutschen Handw­erks zu ent­nehmen, dass ein Daten­schutzbeauf­tragter zu bestellen ist, wenn in einem Betrieb min­destens zehn Mitarbeiter*innen ständig mit automa­tisiert­er Ver­ar­beitung von Dat­en befasst sind (§ 38 Bun­des­daten­schutzge­setz). Als „ständig befasst“ gel­ten nur solche Mitarbeiter*innen, deren alltägliche Kerntätigkeit die Ver­ar­beitung von Dat­en ist. Und wer meint, sich hier an der EU abar­beit­en zu müssen: In der Daten­schutz­grund­verord­nung (37 Abs. 4) ste­ht ein „kön­nen“, nur im Bun­des­daten­schutzge­setz wird das zur Pflicht. Nun ja, wie immer, typ­isch deutsch!

Trotz der Umset­zungs­frist von zwei Jahren fühlen sich viele, vor allem klein- und mit­tel­ständis­che Betriebe, nicht gut vor­bere­it­et. Dabei haben die Handw­erk­skam­mern, die Inge­nieurkam­mer Sach­sen, die Bun­des-Inge­nieurkam­mer und andere, vieles getan, um zu informieren. Doch ich habe selb­stver­ständlich Ver­ständ­nis dafür, wenn für kleine Unternehmen Regelun­gen der EU erst mal ganz weit weg erscheinen, und dass für sie die Umset­zung der Daten­schutzverord­nung eine echte Her­aus­forderung darstellt. Denn sie müssen sich jen­seits ihres Kerngeschäfts alltäglich mit Abrech­nun­gen, Buch­hal­tung, Doku­men­ta­tio­nen, För­der­mit­te­lakquise und vielem mehr beschäfti­gen. Meine Frak­tion hat­te deshalb einen Entschließungsantrag in den Säch­sis­chen Land­tag einge­bracht, in dem die Staat­sregierung aufge­fordert wurde, „im Inter­esse von Bürg­erin­nen und Bürg­ern, Vere­inen und Unternehmen sowie den Kom­munen im Freis­taat Sach­sen aktiv zu wer­den und die Adres­sat­en des nov­el­lierten Daten­schutzrechts in Sach­sen auf der Grund­lage ein­er umfassenden Kom­mu­nika­tion­sstrate­gie zu unter­stützen, um Ver­let­zun­gen von Betrof­fe­nen­recht­en und denkbaren Vol­lzugs­de­fiziten schon von Anfang an ent­ge­gen zu wirken“. Diesen Antrag hat die Regierungskoali­tion abgelehnt. Trotz alle­dem schlägt der CDU-Frak­tion­schef Frank Kupfer in der Öffentlichkeit falschen Alarm. Das ist wider­sprüch­lich, wenig überzeu­gend und abso­lut nicht hil­fre­ich. Beson­ders in diesen Zeit­en!