CDU lehnte Hilfe bei Datenschutz für Betriebe, Vereine und Kommunen ab – Kupfer unglaubwürdig
Zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung, die mit dem heutigen Tag rechtskräftig wird, erklärt Luise Neuhaus-Wartenberg, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für Klein-und Mittelstand:
Die Neuerungen verschaffen Grundrechten, wie Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten, Geltung. Zeit wurde das! Leider ist das Auslaufen der Übergangsfrist für viele politische Akteur*innen Anlass zur Stimmungsmache. Da wird mit drohenden Bußgeldern in Millionenhöhe hantiert und mit der Behauptung, jeder Betrieb mit mehr als neun Beschäftigten müsse einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das ist falsch, aber das wird dann wohlfeil benutzt, um der verbreiteten Abneigung gegen Entscheidungen der EU neue Nahrung zu geben.
Tatsächlich ist es so, wie auch den Informationen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zu entnehmen, dass ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, wenn in einem Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter*innen ständig mit automatisierter Verarbeitung von Daten befasst sind (§ 38 Bundesdatenschutzgesetz). Als „ständig befasst“ gelten nur solche Mitarbeiter*innen, deren alltägliche Kerntätigkeit die Verarbeitung von Daten ist. Und wer meint, sich hier an der EU abarbeiten zu müssen: In der Datenschutzgrundverordnung (37 Abs. 4) steht ein „können“, nur im Bundesdatenschutzgesetz wird das zur Pflicht. Nun ja, wie immer, typisch deutsch!
Trotz der Umsetzungsfrist von zwei Jahren fühlen sich viele, vor allem klein- und mittelständische Betriebe, nicht gut vorbereitet. Dabei haben die Handwerkskammern, die Ingenieurkammer Sachsen, die Bundes-Ingenieurkammer und andere, vieles getan, um zu informieren. Doch ich habe selbstverständlich Verständnis dafür, wenn für kleine Unternehmen Regelungen der EU erst mal ganz weit weg erscheinen, und dass für sie die Umsetzung der Datenschutzverordnung eine echte Herausforderung darstellt. Denn sie müssen sich jenseits ihres Kerngeschäfts alltäglich mit Abrechnungen, Buchhaltung, Dokumentationen, Fördermittelakquise und vielem mehr beschäftigen. Meine Fraktion hatte deshalb einen Entschließungsantrag in den Sächsischen Landtag eingebracht, in dem die Staatsregierung aufgefordert wurde, „im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Unternehmen sowie den Kommunen im Freistaat Sachsen aktiv zu werden und die Adressaten des novellierten Datenschutzrechts in Sachsen auf der Grundlage einer umfassenden Kommunikationsstrategie zu unterstützen, um Verletzungen von Betroffenenrechten und denkbaren Vollzugsdefiziten schon von Anfang an entgegen zu wirken“. Diesen Antrag hat die Regierungskoalition abgelehnt. Trotz alledem schlägt der CDU-Fraktionschef Frank Kupfer in der Öffentlichkeit falschen Alarm. Das ist widersprüchlich, wenig überzeugend und absolut nicht hilfreich. Besonders in diesen Zeiten!